Bauwerksprüfung

Eine unserer Hauptaufgaben ist die Prüfung von Brücken und Ingenieurbauwerken nach DIN 1076.
Die Erfassung der Prüfergebnisse erfolgt mit dem Programm SIB-Bauwerke.

Martin Arnemann ist Mitglied und gelistet im VFIB. Zertifikatsnummer R0342.

Darüber hinaus bieten wir die Erstellung von Bestandsplänen, Bauwerksbüchern sowie die Ingenieurplanung für eine Instandhaltung, eine Sanierung oder einen notwendigen Ersatzneubau an.

Für die Ingenieurplanung bieten wir Ihnen die Leistungsphasen 1-9 der HOAI sowie die örtliche Bauleitung an.

Alle Ingenieurbauwerke sind in regelmäßigen Abständen und unter besonderer Berücksichtigung der bei früheren Prüfungen gemachten Feststellungen gemäß DIN 1076 zu prüfen.

Die erste Hauptprüfung (H1) ist vor der Abnahme der Bauleistung, die zweite (H2) vor Ablauf der Verjährungsfrist für die Gewährleistung durchzuführen. 
Danach ist an Ingenieurbauwerken alle 6 Jahre eine Hauptprüfungen (HP) durchzuführen.

Die einfache Prüfung (EP) ist drei Jahre nach der Hauptprüfung durchzuführen.
Auf Besichtigungsgeräte und Rüstungen darf, sofern vertretbar, verzichtet werden.
Die einfache Prüfung ist somit als intensive und erweiterte Sichtprüfung einzustufen.

Gemäß der RI ERH ING ist an Holzbrücken, die aufgrund ihrer Bauart ohne ausreichenden konstruktiven Holzschutz gebaut wurden oder im Bereich von Gewässern stehen, eine Hauptprüfung im jährlichen Rhythmus durchzuführen.

 

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